Unterrichtsbedingungen im BAT – Mag. Karin Exenberger, MA (Sept019)
- Erstgespräch
Vor Beginn eines Trainings findet ein Erstgespräch mit dem Kind und mindestens einem Elternteil statt. Dabei wird der Iststand besprochen und es werden Ziele formuliert.
- Kontakt mit den Erziehungsberechtigten
Es ist die Möglichkeit eines regelmäßigen Austausches zum Lernstand des Kindes zu gewährleisten.
- Informationspflicht
Das BAT ist über Schularbeiten und andere Überprüfungen, sowohl Termine als auch Inhalte betreffend – informiert zu halten. Auch Lehrerrückmeldungen sind in entsprechender Form weiterzugeben.
- Anmeldung
Vor Beginn eines Trainings ist eine Anmeldung zu vereinbaren, deren Laufzeit mindestens vier Kalendermonate beträgt. Diese Anmeldung endet automatisch mit dem letzten Kurstermin.
- Kursgebühr
Die Kursgebühr errechnet sich aus der Gesamtzahl der angebotenen Kurstermine. Sie kann im Voraus abzgl. 3% Skonto bis drei Tage nach dem ersten Unterrichtstermin beglichen werden oder ohne Abzug in Form von monatlichen Raten, welche auf der Anmeldung vorgeschrieben werden (ebenfalls jeweils im Voraus fällig).
- Zahlungsverzug
Wird eine Rate trotz schriftlicher Aufforderung nicht beglichen, wird der Unterricht bis zum Einlangen der Forderung ausgesetzt. Dies verringert jedoch nicht den ausständigen Betrag.
- Versäumte Unterrichtsstunden
Es erfolgt keine Rückvergütung für versäumten Gruppenunterricht. Im Fall von Einzeltrainings werden bei Absage bis 24 h vor dem Termin 50% des Kursbeitrages fällig, bei Absage 48 h vorher wird nichts verrechnet. Zu häufiges Fehlen kann BAT-seitig einen Kündigungsgrund darstellen, da dann das Trainingsziel in Gefahr ist.
- Vorzeitige Beendigung des Trainings
Eine Kündigung der Anmeldung ist beidseitig möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen ab Einlangen der schriftlichen Kündigung.
- Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.